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Aufgaben des Fakultätentags sind die Definition einheitlicher Studienziele und die ständige Optimierung des veterinärmedizinischen Studiums.

Dies erfolgt unter Beachtung der EU-Vorgaben (Direktive 2005/35/EC) sowie der jeweiligen nationalen Bestimmungen und Anforderungen. Für Deutschland gilt dabei speziell die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 (BGBl. I S. 1827), die zuletzt durch Artikel 380 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist.

Ziel der Ausbildung sind wissenschaftlich und praktisch ausgebildete Tierärztinnen und Tierärzte, die befähigt sind, dem tierärztlichen Auftrag zur Erhaltung der tierischen und menschlichen Gesundheit unter Beachtung ihrer Verpflichtung zur ständigen Fortbildung uneingeschränkt nachzukommen.

Die Mitglieder des veterinärmedizinischen Fakultätentags stimmen hinsichtlich der seitens des Bologna-Prozesses geforderten Einführung von BA/BS- und MA/MS-Studiengängen dahingehend überein, dass mit Aufnahme des Studiums der Veterinärmedizin ein berufsqualifizierender Abschluss erst nach Absolvierung eines auf EU Direktive 2005/35/EC basierenden mindestens 5-jährigen Studiums erreicht werden kann; nach den Vorgaben der EAEVE ist damit grundsätzlich die Qualifikation eines MS/MA-Abschlusses erreicht.

Dem Fakultätentag ist die Förderung des akademischen Nachwuchses im Rahmen der postgradualen Weiterbildung und damit der veterinärmedizinischen Wissenschaften ein wichtiges Anliegen. Er unterstützt die beiden unterschiedlichen Wege zur Promotion (Dr. med. vet; PhD) und alle Initiativen zur Förderung und Koordinierung der tierärztlichen Wissenschaften und des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Der Fakultätentag begrüßt die Aktivitäten der European Association of Establishments for Veterinary Education (EAEVE) zur Evaluierung und Akkreditierung tierärztlicher Ausbildungsstätten, die langfristig sicherstellen sollen, dass die tierärztliche Ausbildung in Europa auf hohem und vergleichbarem Niveau erfolgt.

Im Verbund mit dem allgemeinen Fakultätentag ist es Ziel des Veterinärmedizinischen Fakultätentags, die akademische Freiheit zu sichern, Bürokratie abzubauen und die Attraktivität der Laufbahn einer Hochschullehrerin bzw. eines Hochschullehrers zu steigern.

Der Fakultätentag tagt mindestens einmal jährlich und kann für besondere Aufgaben Arbeitsgruppen einsetzen. Die Mitarbeit der im Fakultätentag vertretenen Studierenden ist bei allen Beratungen und Beschlussfassungen ein wesentliches Element. Er vertritt seine Interessen und die seiner Mitglieder durch Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien und Ausschüssen.

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