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Über den VMF
Aufgaben des Fakultätentages sind u.a. die Definition
einheitlicher Studienziele und die ständige Optimierung des tierärztlichen,
auf der Einheit von Forschung und Lehre beruhenden Studiums.
Dies erfolgt unter Beachtung der EU-Vorgaben (Direktive
2005/35/EC) sowíe der jeweiligen nationalen Bestimmungen und
Anforderungen. Für Deutschland gilt dabei speziell die
Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)
vom 11. 08. 2006.
Ziel der Ausbildung sind wissenschaftlich und praktisch
ausgebildete Tierärztinnen und Tierärzte die befähigt sind, dem
tierärztlichen Auftrag zur Erhaltung der tierischen und
menschlichen Gesundheit unter Beachtung ihrer Verpflichtung zur
ständigen Fortbildung uneingeschränkt nachzukommen.
Die Mitglieder des Fakultätentages stimmen hinsichtlich der
seitens des Bologna-Prozesses geforderten Einführung von BA/BS-
und MA/MS- Studiengängen dahingehend überein, dass mit Aufnahme
des Studiums der Veterinärmedizin ein berufsqualifizierender
Abschluss erst nach Absolvierung eines auf EU Direktive
2005/35/EC basierenden mindestens 5-jährigen Studiums erreicht
werden kann; nach den Vorgaben der EAEVE ist damit grundsätzlich
die Qualifikation eines MS/MA-Abschlusses erreicht.
Dem Fakultätentag ist die Förderung des akademischen Nachwuchses
im Rahmen der postgradualen Weiterbildung und damit der
veterinärmedizinischen Wissenschaften ein wichtiges Anliegen. Er
plädiert für eine Beibehaltung des Nebeneinander der beiden
unterschiedlichen Wege zur Promotion (Dr.med.vet; PhD) und
unterstützt nachhaltig alle Initiativen zur Förderung und
Koordinierung der tierärztlichen Wissenschaften.
Der Fakultätentag begrüßt die Aktivitäten der European
Associaction of Establishments for Veterinary Education (EAEVE)
zur Evaluierung und Akkreditierung tierärztlicher
Ausbildungsstätten die langfristig sicher stellen sollen, dass
die tierärztliche Ausbildung in Europa auf gleich hohem Niveau
erfolgt.
Im Verbund mit dem allgemeinen Fakultätentag ist es Ziel des
Veterinärmedizinischen Fakultätentages, die akademische Freiheit
zu sichern, Bürokratie abzubauen und die Attraktivität der
Laufbahn einer Hochschullehrerin bzw. eines Hochschullehrers
zu steigern.
Der Fakultätentag tagt mindestens einmal jährlich und kann
Arbeitsgruppen einsetzen. Die Mitarbeit der im Fakultätentag
vertretenen Studierenden ist bei allen Beratungen und
Beschlussfassungen ein wesentliches Element. Er vertritt seine
Interessen und die seiner Mitglieder durch Mitarbeit in
nationalen und internationalen Gremien und Ausschüssen.
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